
Master Wirtschaftsingenieurwesen
Das Masterprogramm baut auf den bereits aus den Bachelor-Studiengängen bekannten Fachrichtungen auf und vertieft sowohl deren wirtschaftswissenschaftliche als auch technische Inhalte. Das Studium schließt im 3. Semester mit der Masterarbeit ab und qualifiziert die Absolventen auf diesen zwei Wissensgebieten. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion und befähigt die Absolventen zu anspruchsvollen Aufgaben in der Industrie, da im Rahmen des Studiums die Grundlagen für spätere Führungsaufgaben gelegt werden. Der Studiengang bereitet auf Berufsbilder vor, die eine erhöhte Qualifikation als Ingenieur des Wirtschaftsingenieurwesens erfordern. Er zielt auf die Ausbildung von Verantwortungsträgern in Fach- und Führungspositionen von Wirtschaftsunternehmen und des wissenschaftlichen Nachwuchses ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Master- Studiums wird der akademische Titel Master of Science (Wirtschaftsingenieurwesen), abgekürzt M.Sc., verliehen. Dieser Abschluss bietet den Einstieg in ein Promotionsstudium, das an der TU Kaiserslautern entweder in den technischen Fachbereichen oder im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durchgeführt werden kann.
Zugangsvoraussetzungen
Bachelorabschluss des Wirtschaftsingenieurwesen in der jeweiligen technischen Fachrichtung an der TUK oder Bachelorabschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkte ohne Praxisanteile und den folgenden Vorkenntnissen:
Studienrichtung Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
55 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre: Kompetenznachweis in den Bereichen Kosten- und Erlösrechnung, Finanzberichterstattung, Produktion/ Logistik, Marketing, Investition und Finanzierung, Personal, Organisation, Steuern und Wirtschaftsprüfung und Operation Research, Strategisches Management
18 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre: Kompetenznachweis in den Bereichen Mikroökonomie, Makroökonomie, einem weiteren volkswirtschaftlichem Feld
Studienrichtung Maschinenbau im Umfang von mindestens 100 Leistungspunkten
32 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematischen und statistischen Methoden:Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibenden und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme
18 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Maschinenelemente
24 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Technische Mechanik, Elektrotechnik und Werkstoffkunde
Studienrichtung Umwelt- und Verfahrenstechnik im Umfang von mindestens 100 Leistungspunkten
32 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematischen und statistischen Methoden:Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibenden und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme
40 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Bioverfahrenstechnik, Mechanische Verfahrenstechnik, Thermische Verfahrenstechnik und Umweltverfahrenstechnik
Studienrichtung Elektrotechnik im Umfang von mindestens 100 Leistungspunkten
32 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematischen und statistischen Methoden:Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibenden und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme
10 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Experimentalphysik
12 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Elektronischen Grundlagen
Studienrichtung Informatik im Umfang von mindestens 100 Leistungspunkten
24 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematischen und statistischen Methoden:Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibenden und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme
25 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Softwareentwicklung
14 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Rechnersysteme
Studienrichtung Chemie im Umfang von mindestens 100 Leistungspunkten
24 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Mathematischen und statistischen Methoden:Kompetenznachweis in den Bereichen beschreibenden und schließende Statistik, Analysis, Vektorrechnung, Differenzialgleichungssysteme
mindestens 5 ECTS-Punkte aus jedem der Bereiche: Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie und Biochemie
Ferner sind nachzuweisen:
Englischnachweis ab Stufe C1
Für alle Nicht-Deutschmuttersprachler zusätzlich:
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): TDN Stufe 4
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Stufe 2
- Für Bachelorabsolventen eines deutschsprachigen Bachelorstudiengangs entfällt die Nachweispflicht.
Zu den Studiengängen mit den Fachrichtungen:
Wechsel vom Bachelor in den Master innerhalb der TUK
Wenn Sie vom Bachelor ins Masterstudium übergehen möchten, wird das Studiengangwechsel genannt. Dafür ist der Antrag innerhalb der Bewerbungsfristen beim SSC einzureichen.