HERZLICH WILLKOMMEN!

Wir freuen uns, Sie im Folgenden über die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs und deren Rolle im Zuge von Berufungsverfahren aufzuklären sowie Sie über verschiedenste Angebote für Schüler*innen, Student*innen und Studienabsolvent*innen sowie für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen als auch für Professor*innen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zu informieren.

Für mehr Informationen öffnen Sie bitte den entsprechenden Reiter:

Nach § 4 Abs. 1 HochSchG ist "jede Hochschule ... verpflichtet, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern." Dies umfasst die unmittelbare und mittelbare Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Fachbereich in der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen (vgl. § 4 Abs. 5 HochSchG). "Sie hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen. ... Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend ... zu unterrichten, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen" (§ 4 Abs. 5 HochSchG).

Eine Übersicht der Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Zu unseren Aufgaben zählen wir insbesondere:

  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren, insbesondere Berufungsverfahren (von der Anforderungsanalyse über die Stellenausschreibung bis zur formalen Besetzung einer Stelle)
  • Mitarbeit an der Erarbeitung eines Gleichstellungsplans des Fachbereichs sowie dessen regelmäßiger Überprüfung und Bearbeitung
  • Leitung des Gleichstellungsausschusses des Fachbereichs
  • Anregung von Maßnahmen, die zur Förderung der Gleichstellung und zur Beseitigung von Nachteilen für ein Geschlecht im Fachbereich beitragen
  • Ansprechpartnerinnen für den Schülerinnentag
  • Ansprechpartnerinnen bei Mobbing, Stalking, sexueller Belästigung sowie sexuellen oder gewaltsamen Übergriffen für alle betroffenen Mitglieder unseres Fachbereichs (Zentrale Ansprechpartnerin der Technischen Universität Kaiserslautern ist Fr. Dr. Rövekamp)

Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Hochschulgesetz und orientieren sich an den für Gleichstellung definierten Zielen im Hochschulentwicklungsplan.

Den allgemeinen Leitfaden zur Freigabe, Ausschreibung und Besetzung einer Professur an der Technischen Universität Kaiserslautern finden Sie hier.

Mit Blick auf Gleichstellung ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist am Berufungsverfahren von Anfang an zu beteiligen.
  • Im Ausschreibungstext sind geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen, d. h. alle Geschlechter müssen gleichermaßen angesprochen werden.
  • Zur Förderung der Gendersensibilisierung in Berufungsverfahren besteht die Möglichkeit, Fr. Dr. Rövekamp (Stabsstelle „Gleichstellung, Vielfalt und Familie“) für eine Kurzeinführung zu Genderaspekten in Berufungsverfahren zur ersten Berufungskommissionssitzung einzuladen. Ergänzend steht der Online-Selbstlernkurs Gleichstellung und Gender zur Verfügung.
  • Frauen sind für eine Bewerbung besonders anzusprechen. Neben der Verwendung geschlechtsneutraler Sprache und Formulierungen sowie der expliziten Aufforderung qualifizierter Akademikerinnen zur Bewerbung im Ausschreibungstext umfasst dies auch die aktive Rekrutierung. Dabei werden besonders geeignete Frauen persönlich zur Bewerbung aufgefordert (motivierende Ansprache). Diese Maßnahmen werden dokumentiert.
  • Dem Besetzungsvorschlag ist die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs beizufügen.

Bei der aktiven Rekrutierung können folgende Datenbanken helfen:

AcademiaNet
Femconsult
Datenbank habilitierter Frauen in Österreich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
Central European Centre for Women and Youth in Science
Femdat
Datenbank des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms (Baden-Württemberg)

Darüber hinaus können Alumni-Datenbanken von Stiftungen der Forschungsförderung herangezogen werden. Passende Stiftungen lassen sich bspw. über Stiftungsindex oder StipendiumPlus recherchieren.

Zusätzlich können geeignete Kandidat*innen z. B. über entsprechende Webseiten der Fachgebiete der Universitäten und über Verteiler der Fachverbände identifiziert werden.

Erstanlaufstelle in Fällen von Diskriminierung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der Technischen Universität Kaiserslautern ist die Stabsstelle „Gleichstellung, Vielfalt und Familie“.

Wer von Diskriminierungen betroffen ist oder von entsprechenden Fällen erfährt, kann Kontakt zu folgenden Anlaufstellen aufnehmen.

Auch die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) RLP bietet Beratungen an. Dort gibt es eine kostenlose Rechtsberatung; Kontakt: antidiskriminierungsstelle(at)mffjiv.rlp.de.

Ansprechpersonen im Fachbereich:

Gleichstellungsbeauftragte: Prof. Dr. Katharina Spraul

Dienstort: 42-334

Telefon: +49 (0) 631 205 5564

E-Mail: gleichstellung(at)wiwi.rptu.de 

Stellvertreterin: Julia Todea 

Dienstort: 42-142

Telefon: +49 (0)631 205 5013

E-Mail: gleichstellung(at)wiwi.rptu.de